Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. Ihr großer Vorteil ist der hohe Steuervorteil: 2026 sind Beiträge bis zu 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete) zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Im Gegenzug ist sie streng gebunden — sie zahlt ausschließlich eine lebenslange Rente.
Was ist die Rürup-Rente?
Steuervorteil 2026
Für wen lohnt es sich?
Strenge Bindung
Klassisch oder Fonds?
Pfändungs- und Insolvenzschutz
Beiträge flexibel anpassen
Häufige Fragen
Während die Riester-Rente auf Zulagen setzt, fördert die Rürup-Rente über die Steuer. Benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, wurde sie 2005 als „Basisrente“ eingeführt — als geförderte Vorsorge für all jene, die nicht riestern können, allen voran Selbstständige. Stand: Juni 2026.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist ein zertifizierter Vorsorgevertrag der sogenannten Basisversorgung — steuerlich ähnlich behandelt wie die gesetzliche Rente. Du zahlst Beiträge ein, die du steuerlich geltend machen kannst, und erhältst im Alter eine lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag ist nicht möglich. Damit gehört sie wie die betriebliche Altersvorsorge zur zweiten Säule, der geförderten Vorsorge.
Der Steuervorteil 2026
Der zentrale Vorteil der Rürup-Rente ist der Sonderausgabenabzug. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag:
- 2026: bis zu 30.826 Euro für Ledige, bis zu 61.652 Euro für gemeinsam veranlagte Paare
- Der Höchstbetrag umfasst die gesamte Basisversorgung — also auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) sowie zu berufsständischen Versorgungswerken
Für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, steht der Höchstbetrag praktisch vollständig für die Rürup-Rente zur Verfügung. Bei hohem Einkommen und entsprechendem Grenzsteuersatz ergibt sich daraus eine erhebliche jährliche Steuerersparnis. Wie bei der späteren gesetzlichen Rente werden die Auszahlungen dann nachgelagert versteuert.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Die Basisrente ist kein Produkt für jeden. Besonders sinnvoll ist sie für:
- Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung, die eine geförderte Basisversorgung aufbauen wollen,
- Gutverdiener mit hoher Steuerlast, die den Sonderausgabenabzug optimal ausschöpfen,
- ältere Sparer mit kürzerem Anlagehorizont, die kurzfristig hohe Beiträge steuerlich absetzen möchten.
Ab 2027 erhalten Selbstständige mit dem Altersvorsorgedepot eine zusätzliche geförderte Option. Beide schließen sich nicht aus: Rürup punktet beim Steuervorteil und der lebenslangen Rente, das Depot bei Flexibilität und Renditechance.
Die strenge Bindung — Vor- und Nachteile
Der Preis für die Förderung ist eine besonders strenge Bindung. Die Rürup-Rente ist:
- nicht kündbar (nur beitragsfrei stellbar),
- nicht kapitalisierbar — es gibt keine Einmalauszahlung, nur die lebenslange Rente,
- nicht beleihbar und grundsätzlich nicht vererbbar (eine Hinterbliebenenabsicherung ist nur über Zusatzbausteine möglich, die Rendite kosten),
- in der Ansparphase weitgehend Hartz-IV-/Pfändungs-geschützt — ein Vorteil gerade für Selbstständige.
Auszahlung und Besteuerung im Ruhestand
Die Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, frühestens ab dem 62. Lebensjahr. In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung: Die Rente wird wie die gesetzliche Rente besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt über die Jahre schrittweise an, bis er für spätere Jahrgänge 100 Prozent erreicht. Im Gegenzug für den hohen Steuervorteil in der Ansparphase zahlst du im Alter also Steuern auf die Rente — meist zu einem niedrigeren Satz als während des Erwerbslebens. Diese Steuerstundung ist der eigentliche Hebel der Basisrente.
Kosten im Blick behalten
So attraktiv der Steuervorteil ist — er nützt wenig, wenn ihn hohe Vertragskosten auffressen. Bei klassischen, provisionsbasierten Verträgen können Abschluss- und Verwaltungskosten einen spürbaren Teil der Beiträge kosten. Achte deshalb auf die Effektivkosten (die jährliche Kostenbelastung) und vergleiche mehrere Angebote. Kostengünstige, oft als Nettotarife oder über Honorarberatung angebotene Varianten lassen mehr von deinem Geld für den Vermögensaufbau übrig. Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente entscheidet zusätzlich die Auswahl günstiger, breit streuender Fonds über das Ergebnis.
Rürup oder andere Vorsorge?
Die Rürup-Rente ist kein Alleskönner, sondern ein Spezialist für den Steuervorteil. Wer flexibel bleiben möchte, fährt mit einem freien Sparplan im Rahmen der privaten Vorsorge besser, weil er jederzeit an sein Geld kommt. Angestellte sollten zuerst die betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss prüfen. Und ab 2027 bietet das Altersvorsorgedepot Selbstständigen eine geförderte, renditeorientierte Alternative. In vielen Fällen ist eine Kombination sinnvoll: Rürup für den Steuervorteil und die lebenslange Basis, ein flexibler Baustein für Verfügbarkeit und Renditechance.
Klassisch oder fondsgebunden?
Wie bei vielen Vorsorgeprodukten gibt es die Rürup-Rente in zwei Spielarten: klassisch mit garantiertem Zins (sicher, aber renditeschwach) und fondsgebunden, bei der die Beiträge in Fonds oder ETFs fließen (höhere Renditechance, aber Kursrisiko). Entscheidend für das Endergebnis sind in beiden Fällen die Kosten: Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten können den Steuervorteil aufzehren. Ein nüchterner Kostenvergleich ist deshalb Pflicht.
Ein Rechenbeispiel für Selbstständige
Wie stark der Steuervorteil wirkt, zeigt ein Beispiel: Eine selbstständige Grafikerin mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro zahlt 6.000 Euro im Jahr in eine Rürup-Rente ein. Da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sind die Beiträge in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Bei ihrem Grenzsteuersatz kann das je nach Situation grob eine vierstellige jährliche Steuerersparnis bedeuten — Geld, das andernfalls als Steuer abgeflossen wäre und nun mittelbar in die eigene Altersvorsorge fließt. Über viele Jahre summiert sich dieser Effekt erheblich. Die konkrete Ersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab und sollte mit einer Fachperson oder dem Finanzamt geklärt werden; die Zahlen hier sind eine vereinfachte Illustration.
Hinterbliebene absichern
Im Grundmodell ist die Rürup-Rente nicht vererbbar: Stirbt die versicherte Person, bleibt das angesparte Kapital in der Versichertengemeinschaft. Wer Partner oder Kinder absichern möchte, kann eine Hinterbliebenenrente einschließen oder eine Beitragsrückgewähr vereinbaren. Beides ist möglich, kostet aber Rendite, weil ein Teil der Beiträge für die Zusatzleistung verwendet wird. Hier gilt es abzuwägen: Wer ohnehin eine separate Risikolebensversicherung hat, braucht den teuren Zusatzbaustein in der Rürup-Rente oft nicht. Gerade für Familien lohnt der genaue Vergleich, welche Absicherung wo am günstigsten ist.
Pfändungs- und Insolvenzschutz der Rürup-Rente
Ja, die Rürup-Rente genießt einen besonders weitgehenden Schutz vor Gläubigern — und das ist gerade für Selbstständige ein oft unterschätztes Argument. Anders als ein normales Wertpapierdepot oder ein Tagesgeldkonto ist das in einer zertifizierten Basisrente gebundene Kapital in der Ansparphase grundsätzlich nicht pfändbar. Gerät ein Selbstständiger in wirtschaftliche Schieflage oder muss er ein Insolvenzverfahren durchlaufen, bleibt die für den Ruhestand aufgebaute Altersvorsorge weitgehend unangetastet. Das angesparte Vermögen kann nicht beliehen, abgetreten oder zur Befriedigung von Gläubigern herangezogen werden — genau diese strenge Bindung, die in anderen Zusammenhängen ein Nachteil ist, wirkt hier als Schutzschild.
Der Hintergrund: Weil die Rürup-Rente steuerlich der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist und ausschließlich der Altersvorsorge dient, behandelt der Gesetzgeber sie auch beim Gläubigerschutz ähnlich wie eine Rentenanwartschaft. Für die Praxis bedeutet das:
- Ansparphase: Das gebundene Kapital ist vor Pfändung und im Insolvenzfall geschützt, solange der Vertrag die Voraussetzungen der Basisversorgung erfüllt (keine Kapitalisierung, keine Vererbbarkeit über das Grundmodell hinaus, lebenslange Rente).
- Auszahlungsphase: Die spätere monatliche Rente unterliegt den allgemeinen Pfändungsfreigrenzen wie andere Renteneinkünfte auch — bis zu diesen Grenzen bleibt sie geschützt.
- Existenzgründung und Krise: Wer ein eigenes Unternehmen führt und das Risiko einer Insolvenz nicht völlig ausschließen kann, sichert mit einer Basisrente einen Teil seiner Vorsorge gegen den Zugriff von Gläubigern ab.
Dieser Schutz ist ein klares Plus gegenüber frei verfügbaren Sparformen. Wer einen Teil seiner Vorsorge bewusst dem eigenen Zugriff und dem von Gläubigern entzieht, gewinnt Sicherheit für den Ruhestand — verliert aber im Gegenzug jede Flexibilität. Es ist deshalb sinnvoll, den geschützten Rürup-Baustein mit einer frei verfügbaren Rücklage zu kombinieren, etwa im Rahmen der privaten Altersvorsorge. So bleibt ein Notgroschen erreichbar, während die langfristige Basis abgesichert ist. Eine grobe Einordnung, wie viel geschützte Vorsorge du überhaupt brauchst, liefert dir vorab eine ehrliche Bestandsaufnahme deiner Rentenlücke.
Beiträge flexibel anpassen — Zuzahlungen und beitragsfrei stellen
Auch wenn die Rürup-Rente als starres Produkt gilt, bietet sie bei den Beiträgen mehr Spielraum, als viele erwarten. Gerade für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist diese Beitragsflexibilität entscheidend: In guten Jahren lässt sich der Steuervorteil über Zuzahlungen ausschöpfen, in schwächeren Jahren kann der Vertrag entlastet werden. So passt sich die Vorsorge dem Geschäftsverlauf an, statt zur festen Belastung zu werden.
Im Kern stehen dir bei den meisten Verträgen drei Stellschrauben zur Verfügung:
- Zuzahlungen (Sonderzahlungen): Viele Basisrenten erlauben es, zusätzlich zum laufenden Beitrag einmalige Beträge einzuzahlen. Das ist besonders interessant, wenn ein gutes Geschäftsjahr Spielraum lässt: Eine gezielte Zuzahlung gegen Jahresende kann den absetzbaren Höchstbetrag von 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (Verheiratete) ausschöpfen und so die Steuerlast desselben Jahres senken.
- Beitrag reduzieren: Läuft das Geschäft schlechter, lässt sich der laufende Beitrag in der Regel herabsetzen, ohne den Vertrag aufgeben zu müssen.
- Beitragsfrei stellen: Wenn vorübergehend gar kein Beitrag möglich ist, kannst du den Vertrag ruhen lassen. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten und wird weiter verzinst beziehungsweise in den Fonds gehalten; später kannst du die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Diese Flexibilität ist ein wichtiger Unterschied zur fehlenden Kapitalverfügbarkeit: An das Geld kommst du zwar nicht heran, aber du bist nicht gezwungen, jeden Monat denselben Betrag zu zahlen. Wer Wert auf maximale Beitragsfreiheit und gleichzeitig Renditechancen legt, sollte zusätzlich das ab 2027 verfügbare Altersvorsorgedepot in die Überlegung einbeziehen — es ist als renditeorientierte Ergänzung der geförderten Vorsorge konzipiert. Wie sich beide Bausteine für deine Situation kombinieren lassen, ist Teil der breiteren Frage nach der richtigen Altersvorsorge für Selbstständige.
Beachte allerdings die Kehrseite: Ein dauerhaft beitragsfrei gestellter Vertrag baut keine zusätzliche Rente mehr auf, und feste Vertragskosten können den Wert eines ruhenden Vertrags langfristig schmälern. Beitragsfreiheit ist deshalb als Notlösung für schwierige Phasen gedacht — nicht als Dauerzustand. Wer den Vertrag länger pausieren muss, sollte die Kostenstruktur prüfen und gegebenenfalls über die langfristige Strategie neu nachdenken.