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Riester-Rente

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen — besonders attraktiv für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Neu abschließen lässt sie sich nur noch bis Ende 2026; ab 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an ihre Stelle. Bestehende Verträge laufen mit ihrer Förderung unverändert weiter.

Seit 2002 sollte die Riester-Rente die schrittweise Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus ausgleichen. Millionen Verträge wurden abgeschlossen — doch hohe Kosten und starre Regeln brachten ihr viel Kritik ein. Mit der Reform der geförderten Vorsorge endet 2026 das Neugeschäft. Höchste Zeit also, Riester nüchtern einzuordnen: Für wen lohnt sie sich noch, und was tun mit einem bestehenden Vertrag? Stand: Juni 2026.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist ein zertifizierter privater Vorsorgevertrag, den der Staat mit direkten Zulagen und einem möglichen Steuervorteil fördert. Im Gegenzug ist das Kapital für die Altersvorsorge gebunden: Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62 Jahren und erfolgt überwiegend als lebenslange Rente. Garantiert ist mindestens der Erhalt der eingezahlten Beiträge plus Zulagen. Riester gehört damit zur zweiten Säule, der geförderten Vorsorge, neben betrieblicher Altersvorsorge und Rürup-Rente.

Zulagen und Förderung 2026

Das Herzstück von Riester sind die Zulagen. Sie fließen jedes Jahr direkt in den Vertrag, wenn der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage: 185 Euro je Kind und Jahr (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 Euro je Kind und Jahr (für ab 2008 geborene Kinder)
  • Geförderter Höchstbetrag: 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen)
  • Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage: 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr (Sockelbetrag)

Zusätzlich prüft das Finanzamt automatisch, ob der Sonderausgabenabzug der Beiträge einen höheren Vorteil bringt als die Zulagen (Günstigerprüfung). Für Familien mit mehreren Kindern und für Gutverdiener mit hohem Steuersatz kann die Förderquote dadurch beträchtlich sein.

Auslaufen ab 2027: Das ändert sich

Mit dem Reformgesetz zur geförderten privaten Altersvorsorge endet das Neugeschäft: Neue Riester-Verträge können nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. An die Stelle tritt ab dem 1. Januar 2027 das renditeorientierte Altersvorsorgedepot — erstmals auch für Selbstständige.

Wichtig für Bestandskunden Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen und werden mit der bisherigen Förderung unverändert weitergeführt. Es gibt keine Zwangskündigung. Wer möchte, kann später ohne Rückzahlung der Förderung in ein neues Altersvorsorgedepot wechseln.

Für wen lohnt sich Riester noch?

Ob sich ein Riester-Vertrag rechnet, hängt stark von der Lebenssituation ab. Besonders günstig ist die Förderquote für:

  • Familien mit Kindern: Dank der Kinderzulagen kann der Staat einen Großteil der Einzahlungen übernehmen — hier ist Riester traditionell am stärksten.
  • Geringverdiener: Wer wenig einzahlt, aber die volle Grundzulage erhält, profitiert anteilig deutlich.
  • Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz: Der Sonderausgabenabzug kann den Steuervorteil über die reine Zulage hinaus erhöhen.

Wer dagegen kinderlos ist, ein mittleres Einkommen hat und Wert auf Flexibilität legt, fährt mit einem freien Sparplan oft besser. Vor jeder Entscheidung lohnt der Blick auf die eigene Lücke — unser Rentenlücken-Rechner liefert eine erste Orientierung.

Wohn-Riester für die eigene Immobilie

Eine Sonderform ist der Wohn-Riester (Eigenheimrente): Hier fließt die Förderung in die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. Zulagen und steuerlich gefördertes Kapital lassen sich für Tilgung oder Erwerb einsetzen. Der Haken ist die nachgelagerte Besteuerung über ein sogenanntes Wohnförderkonto. Mehr zum Thema Eigenheim als Altersvorsorge findest du auf unserer Seite zu Immobilien als Altersvorsorge.

Auszahlung und Besteuerung

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62 Jahren (bei älteren Verträgen mit 60). Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals dürfen auf einen Schlag entnommen werden, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Diese Leistungen werden in der Auszahlungsphase voll nachgelagert versteuert — also mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Der Vorteil der Förderung in der Ansparphase wird so teilweise ausgeglichen, bleibt für die meisten Geförderten aber unter dem Strich positiv. Kleinbetragsrenten dürfen als einmalige Abfindung ausgezahlt werden.

Förderung sichern: der Dauerzulagenantrag

Damit die Zulagen tatsächlich fließen, müssen sie beantragt werden. Am einfachsten ist der Dauerzulagenantrag: Du ermächtigst deinen Anbieter einmalig, die Zulagen jedes Jahr automatisch für dich zu beantragen. So gehen keine Zulagen verloren, etwa weil ein Antrag vergessen wurde. Wichtig ist außerdem, den Anbieter über Änderungen zu informieren — zum Beispiel über Nachwuchs (Kinderzulage), einen Einkommenssprung oder einen Wohnortwechsel ins Ausland. Wer den Mindesteigenbeitrag unterschreitet, bekommt die Zulagen nur anteilig.

Ein Rechenbeispiel für eine Familie

Ein Beispiel macht die Förderung greifbar: Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern erhält jährlich 175 Euro Grundzulage plus zweimal 300 Euro Kinderzulage — zusammen 775 Euro Zulagen pro Jahr. Um die volle Förderung zu erhalten, muss die Familie inklusive Zulagen 4 Prozent des Vorjahresbruttos einzahlen. Liegt dieser Mindesteigenbeitrag bei beispielsweise 1.200 Euro, bleibt nach Abzug der Zulagen ein Eigenbeitrag von nur rund 425 Euro im Jahr. Der Staat trägt in diesem Fall also weit über die Hälfte — genau hier liegt die traditionelle Stärke von Riester. Die Zahlen sind beispielhaft und hängen vom konkreten Einkommen ab.

Kritik und Nachteile

Riester stand jahrelang in der Kritik — nicht ohne Grund. Die wichtigsten Schwachpunkte:

  • Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten zehren bei manchen Verträgen einen erheblichen Teil der Förderung auf.
  • Geringe Flexibilität: Das Kapital ist gebunden, eine Kündigung ist „förderschädlich“ (Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden).
  • Niedrige Renten durch Garantien: Die Beitragsgarantie zwang Anbieter in sichere, renditearme Anlagen.
  • Besteuerung im Alter: Die Auszahlungen werden nachgelagert versteuert.

Genau diese Punkte will die Reform mit dem renditeorientierten, kostengedeckelten Altersvorsorgedepot beheben. Wer Wert auf Renditechancen legt, sollte die private Vorsorge mit ETFs im Blick behalten.

Behalten, ruhen lassen oder wechseln? Einen bestehenden, kostengünstigen Riester-Vertrag mit hoher Zulage — etwa bei Familien — fortzuführen, kann sich weiterhin lohnen. Bei teuren Verträgen ist ein Beitragsfreistellen („ruhen lassen“) oder ein späterer Wechsel ins Altersvorsorgedepot eine Überlegung wert. Die Entscheidung hängt vom konkreten Vertrag ab.

Wer ist förderberechtigt? Unmittelbar und mittelbar

Nicht jeder kann Riester-Zulagen erhalten. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar förderberechtigten Personen — ein Detail, das gerade bei Ehepaaren oft den Unterschied macht. Unmittelbar förderberechtigt ist, wer eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt oder einer gleichgestellten Gruppe angehört. Dazu zählen:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
  • Beamtinnen, Beamte, Richter und Soldaten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind
  • Eltern in der Kindererziehungszeit (in den ersten drei Lebensjahren des Kindes)
  • Pflichtversicherte Selbstständige wie bestimmte Handwerker oder Künstler

Diese Personen müssen den Mindesteigenbeitrag selbst aufbringen, um die volle Grundzulage von 175 Euro und gegebenenfalls die Kinderzulagen zu erhalten. Wer dagegen nicht selbst rentenversicherungspflichtig ist, kann unter Umständen trotzdem profitieren — als mittelbar Förderberechtigter.

Der häufigste Fall ist der nicht erwerbstätige Ehepartner: Ist ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt und schließt selbst einen geförderten Vertrag ab, kann der andere — etwa wegen Kindererziehung oder Teilzeit ohne eigene Pflichtversicherung — einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und die Zulagen über den Partner ableiten. Dafür genügt seit einer Reform ein Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr als Eigenbeitrag. So sichert sich auch der mittelbar berechtigte Partner die volle Grundzulage und kann die Kinderzulagen erhalten, sofern diese ihm zugeordnet sind.

Tipp für Paare Die Kinderzulage wird grundsätzlich der Mutter zugeordnet, kann aber auf gemeinsamen Antrag auf den Vater übertragen werden. Familien sollten prüfen, bei welchem Partner Grund- und Kinderzulagen zusammen die höchste Förderquote ergeben. Wer mehr über das Zusammenspiel von Zulagen und Steuervorteil wissen möchte, findet Hintergründe auf unserer Übersicht zur geförderten Vorsorge.

Nicht förderberechtigt sind hingegen die meisten nicht pflichtversicherten Selbstständigen, freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Pflichtbeiträge sowie Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- oder Altersrente. Für Selbstständige war Riester ohnehin nie der Königsweg — hier kommen eher die Rürup-Rente oder ab 2027 das renditeorientierte Altersvorsorgedepot infrage, das erstmals auch Selbstständigen offensteht.

Was passiert mit Riester im Todesfall?

Im Erbfall hängt es stark vom Familienstand und der Vertragsphase ab, ob das Riester-Guthaben gefördert weitergegeben werden kann oder die staatliche Förderung zurückzuzahlen ist. Die wichtigste Unterscheidung verläuft zwischen Ehepartnern und sonstigen Erben:

  • Übertragung auf den Ehepartner: Stirbt der Sparer, kann das angesparte Kapital steuer- und förderunschädlich auf einen eigenen Riester-Vertrag des hinterbliebenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Die bereits gewährten Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei erhalten — eine Rückzahlung entfällt.
  • Auszahlung an Kinder oder andere Erben: Erhalten Kinder oder weitere Erben das Guthaben, müssen die gewährten Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden. Ausgezahlt wird dann nur das verbleibende, eigene Sparkapital.
  • Hinterbliebenenrente und Waisenrente: Manche Verträge sehen optional eine Rentengarantiezeit oder eine Absicherung für Hinterbliebene vor, sodass die Rente nach dem Tod für eine vereinbarte Zeit an Angehörige weiterläuft.

Entscheidend ist außerdem, ob der Tod vor oder nach Rentenbeginn eintritt. Verstirbt der Sparer in der Ansparphase, geht es um das angesammelte Kapital wie oben beschrieben. In der Auszahlungsphase richtet sich die Weitergabe nach der gewählten Rentenform: Ohne vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung oder Rentengarantiezeit verbleibt das restliche Kapital meist in der Versichertengemeinschaft.

Pfändungsschutz beachten Gefördertes Riester-Kapital ist in der Ansparphase weitgehend vor Pfändung und Anrechnung geschützt, solange es sich im Rahmen der geförderten Beiträge bewegt. Das macht Riester für Menschen interessant, die ihr Erspartes auch in schwierigen Lebenslagen für das Alter sichern wollen. Im Detail hängt der Schutz von der Vertragsgestaltung ab.

Wer die eigene Versorgungslage und mögliche Lücken für Hinterbliebene einschätzen möchte, sollte zunächst die persönliche Rentenlücke berechnen und die Riester-Bausteine in die gesamte private Altersvorsorge einordnen. Eine durchdachte Altersvorsorge kombiniert mehrere Bausteine, statt allein auf einen Vertrag zu setzen.

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Ja, bis zum 31. Dezember 2026 sind Neuabschlüsse möglich. Angesichts des nahen Auslaufens und der kommenden Alternative lohnt sich ein Neuabschluss aber nur noch in Ausnahmefällen.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?
Er läuft unverändert weiter und bleibt mit der bisherigen Förderung bestehen. Ab 2027 sind lediglich keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.
Wie hoch sind die Riester-Zulagen?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, die Kinderzulage 185 Euro (Kind vor 2008) bzw. 300 Euro (Kind ab 2008) je Kind und Jahr. Voraussetzung ist der Mindesteigenbeitrag.
Lohnt sich Riester ohne Kinder?
Ohne Kinderzulagen fällt die Förderung geringer aus. Bei mittlerem Einkommen und ohne Kinder kann ein flexibler, kostengünstiger Sparplan die bessere Wahl sein — entscheidend sind Kosten und persönlicher Steuersatz.
Hinweis Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Angaben zu Zulagen, Förderung und Steuer beruhen auf dem Stand Juni 2026 (Quellen u. a. Bundesfinanzministerium, Deutsche Rentenversicherung) und können sich ändern. Maßgeblich sind die Bedingungen deines konkreten Vertrags.