Rentenlücke berechnen
Home › Lebensversicherung
Lebensversicherung

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung gibt es in drei Spielarten: Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene günstig ab, die kapitalbildende Lebensversicherung verbindet Sparen und Todesfallschutz, und die fondsgebundene Police setzt auf Kapitalmarktrendite. Der Garantiezins für Neuverträge liegt 2026 bei 1,0 Prozent. Als reine Geldanlage sind klassische Policen heute meist zu renditeschwach — als Risikoschutz aber unverzichtbar.

Kaum ein Finanzprodukt ist so verbreitet — und so umstritten — wie die Lebensversicherung. Lange galt die Kapitallebensversicherung als Standard der Altersvorsorge. Heute muss man genauer hinschauen, welche Variante was leistet. Hier ordnen wir die drei Formen ein. Stand: Juni 2026.

Was ist eine Lebensversicherung?

Eine Lebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe aus — entweder im Todesfall an die Hinterbliebenen oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts an den Versicherten selbst. Aus diesem Grundprinzip haben sich drei sehr unterschiedliche Produkte entwickelt: die reine Risikoabsicherung, die kapitalbildende Spar-Variante und die fondsgebundene Police. Sie verfolgen verschiedene Ziele und sollten nicht verwechselt werden.

Die Risikolebensversicherung: günstiger Hinterbliebenenschutz

Die Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall — dafür aber zu sehr günstigen Beiträgen. Sie ist kein Sparprodukt, sondern reiner Schutz: Stirbt die versicherte Person, erhält die Familie die vereinbarte Summe. Für Familien mit Kindern, Paare mit gemeinsamem Kredit oder Alleinverdiener ist sie oft die wichtigste Versicherung überhaupt, weil sie existenzielle Risiken zu kleinem Preis absichert. Mit Altersvorsorge im engeren Sinn hat sie nichts zu tun, gehört aber in jede solide Finanzplanung.

Die Kapitallebensversicherung: Sparen plus Schutz

Die klassische kapitalbildende Lebensversicherung verbindet einen Todesfallschutz mit einem Sparvorgang. Ein Teil der Beiträge fließt in die Absicherung, der Rest wird angespart und verzinst. Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Neuverträge liegt 2026 bei 1,0 Prozent — und gilt nur auf den Sparanteil nach Kosten, nicht auf den gesamten Beitrag. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Das Problem: Hohe Kosten und der niedrige Garantiezins drücken die Rendite. Als reines Sparprodukt ist die Kapitallebensversicherung deshalb heute selten erste Wahl.

Die fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice)

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung fließen die Sparbeiträge in Investmentfonds oder ETFs. Die Renditechance ist höher als bei der klassischen Variante, dafür trägt der Versicherte das Kursrisiko — eine Garantie gibt es meist nicht oder nur eingeschränkt. Der Vorteil gegenüber einem freien Depot liegt in möglichen steuerlichen Vergünstigungen bei langer Laufzeit und Auszahlung im Alter sowie in der Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu wählen. Der Nachteil sind die Versicherungskosten, die die Rendite gegenüber einem kostengünstigen ETF-Sparplan schmälern können. Ob sich der Versicherungsmantel lohnt, hängt stark von den Kosten des konkreten Tarifs ab.

Lohnt sich eine kapitalbildende Lebensversicherung noch?

Für den reinen Vermögensaufbau lautet die ehrliche Antwort meist: nur eingeschränkt. Ein kostengünstiger ETF-Sparplan im Rahmen der privaten Vorsorge erzielt über lange Zeiträume in der Regel mehr. Die Stärke von Versicherungslösungen liegt woanders: in der lebenslangen Rentengarantie (Schutz vor dem Risiko, das Geld zu überleben), in steuerlichen Vorteilen und darin, dass sie Sparen automatisieren. Wer Sicherheit und eine garantierte Rente schätzt, kann damit gut fahren; wer Rendite und Flexibilität priorisiert, ist mit dem Depot oft besser bedient. Für Selbstständige ist zusätzlich die Rürup-Rente einen Blick wert.

Bestehende Police kündigen — ja oder nein?

Eine alte Lebensversicherung vorschnell zu kündigen, ist selten klug: Gerade Altverträge haben oft hohe Garantiezinsen, die heute unerreichbar sind, und bei einer Kündigung gehen Schutz und mögliche Steuervorteile verloren. Statt zu kündigen, kommen je nach Situation Beitragsfreistellung (ruhen lassen), Teilauszahlung oder ein Verkauf am Zweitmarkt infrage. Vor jeder Entscheidung lohnt der genaue Blick auf den Garantiezins und die Bedingungen des konkreten Vertrags.

Kosten erkennen und vergleichen

Der größte Renditekiller bei kapitalbildenden und fondsgebundenen Policen sind die Kosten. Dazu zählen Abschluss- und Vertriebskosten (die in den ersten Jahren von den Beiträgen abgehen), laufende Verwaltungskosten und bei Fondspolicen die Kosten der enthaltenen Fonds. Aussagekräftig ist die Effektivkostenquote (Reduction in Yield), die angibt, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die jährliche Rendite mindern. Schon ein bis zwei Prozentpunkte Unterschied summieren sich über Jahrzehnte zu fünfstelligen Beträgen. Kostengünstige Nettotarife ohne Abschlussprovision, oft über Honorarberatung erhältlich, lassen mehr von deinem Geld arbeiten — ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

Risikolebensversicherung richtig dimensionieren

Bei der Risikolebensversicherung kommt es auf die richtige Versicherungssumme an. Eine verbreitete Orientierung sind etwa das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens, ergänzt um offene Verbindlichkeiten wie eine Immobilienfinanzierung. Wer eine Familie und einen laufenden Kredit hat, sollte sicherstellen, dass die Hinterbliebenen damit den Lebensstandard halten und den Kredit bedienen können. Sinnvoll ist es, den Vertrag jung und gesund abzuschließen, weil die Beiträge dann besonders niedrig sind, und die Summe bei großen Lebensereignissen — Hauskauf, Geburt eines Kindes — anzupassen. So bleibt der Schutz immer passend zur Lebenssituation.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Wie viel vom Ertrag du am Ende versteuern musst, hängt vor allem vom Abschlussdatum und deinem Alter bei Auszahlung ab. Für kapitalbildende und fondsgebundene Policen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, ist der Ertrag — also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen — grundsätzlich steuerpflichtig. Entscheidend ist dann die sogenannte 12/62-Regel: Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung erst, wenn du das 62. Lebensjahr vollendet hast, ist nur die Hälfte des Ertrags mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Bei Verträgen ab 2012 gilt dabei die Altersgrenze 62; für Verträge zwischen 2005 und 2011 reicht das vollendete 60. Lebensjahr.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt — etwa weil du dir das Geld vor dem 62. Geburtstag oder vor Ablauf der zwölf Jahre auszahlen lässt —, fällt auf den vollen Ertrag die Abgeltungsteuer an. Eine Sonderstellung haben Altverträge vor 2005: Wurden sie über mindestens zwölf Jahre bespart und liefen mindestens fünf Jahre mit laufender Beitragszahlung, ist die Kapitalauszahlung in der Regel komplett steuerfrei. Das ist einer der Gründe, warum sich das Kündigen solcher Policen selten lohnt.

  • Vertrag ab 2012, Auszahlung ab 62 und nach 12 Jahren: nur der halbe Ertrag steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren).
  • Vertrag ab 2005, aber Voraussetzungen nicht erfüllt: voller Ertrag mit Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Soli und ggf. Kirchensteuer).
  • Altvertrag vor 2005: bei mindestens 12 Jahren Laufzeit meist vollständig steuerfrei.
  • Risikolebensversicherung: die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei, kann aber erbschaftsteuerlich relevant sein.
Tipp Wer eine Rentenzahlung statt der Einmalauszahlung wählt, wird nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert — bei Rentenbeginn mit 67 sind das aktuell rund 17 Prozent der Rente. Welche Variante günstiger ist, hängt von deinem Steuersatz im Ruhestand ab.

Überschussbeteiligung verstehen: garantiert und nicht garantiert

Die in Prospekten genannte „Gesamtverzinsung“ besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Bausteinen — und nur einer davon ist dir sicher zugesagt. Den ersten Teil bildet die garantierte Verzinsung auf Basis des Höchstrechnungszinses von 1,0 Prozent (2026). Diesen Wert bekommst du auf den Sparanteil nach Kosten in jedem Fall. Den zweiten, oft größeren Teil bildet die Überschussbeteiligung: Erwirtschaftet der Versicherer mit den Kundengeldern mehr, als er garantieren musste, gibt er einen Teil dieser Überschüsse weiter. Diese Beteiligung ist jedoch nicht garantiert und wird jedes Jahr neu festgelegt.

Überschüsse entstehen aus drei Quellen: aus Kapitalerträgen (wenn die Geldanlage mehr abwirft als der Garantiezins), aus Risikogewinnen (wenn weniger Versicherte sterben als kalkuliert) und aus Kostengewinnen (wenn die Verwaltung günstiger ausfällt als eingeplant). Wichtig ist die Unterscheidung zwischen laufenden Überschüssen, die dir jährlich gutgeschrieben werden, und dem Schlussüberschuss samt Beteiligung an den Bewertungsreserven, den du erst am Ende der Laufzeit erhältst — und der bei vorzeitiger Kündigung oft ganz oder teilweise entfällt.

  • Garantierte Leistung: fester Bestandteil, beruht auf dem Höchstrechnungszins — fällt bei neuen Verträgen wegen 1,0 Prozent niedrig aus.
  • Laufende Überschüsse: jährlich neu festgelegt, werden meist verzinslich angesammelt.
  • Schlussüberschuss und Bewertungsreserven: erst bei regulärem Ablauf in voller Höhe sicher — ein starkes Argument, durchzuhalten statt zu kündigen.

Achte beim Vergleich nicht nur auf die beworbene Gesamtverzinsung, sondern darauf, welcher Anteil garantiert ist. Eine hohe, aber unverbindliche Prognose sagt wenig über das aus, was am Ende tatsächlich auf deinem Konto landet. Wie sich solche Bausteine in deine gesamte Vorsorge einfügen, klärst du am besten im Kontext deiner privaten Altersvorsorge und einer ehrlichen Rentenlücken-Berechnung.

Fondspolice oder ETF-Depot — was passt zu dir?

Beide Wege investieren am Kapitalmarkt, unterscheiden sich aber bei Kosten, Steuern und Flexibilität deutlich. Die Fondspolice verpackt die Fondsanlage in einen Versicherungsmantel, das ETF-Depot bei einem Broker kommt ohne diesen Mantel aus. Der zentrale Vorteil der Police ist die Steuerstundung: Fondswechsel und Erträge innerhalb der Police lösen keine sofortige Abgeltungsteuer aus, sodass mehr Kapital ununterbrochen weiterarbeitet. Beim Erfüllen der 12/62-Regel kommt am Ende zusätzlich die günstige Halbeinkünfte-Besteuerung hinzu.

Dem steht der größte Nachteil gegenüber: die Versicherungskosten. Abschluss-, Verwaltungs- und Mantelkosten zehren an der Rendite und können den Steuervorteil in den ersten Jahren mehr als aufwiegen. Ein ETF-Sparplan im Depot ist dagegen sehr günstig, jederzeit flexibel kündbar und frei in der Fondsauswahl — dafür musst du Erträge laufend versteuern (gemildert durch den Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung bei Aktienfonds) und das Geld zur Rente selbst einteilen.

  • Fondspolice — Vorteile: Steuerstundung, kostenfreie Fondswechsel im Mantel, optionale lebenslange Rente, mögliche Halbeinkünfte-Besteuerung ab 62.
  • Fondspolice — Nachteile: höhere Kosten, geringere Flexibilität, Verluste bei früher Kündigung.
  • ETF-Depot — Vorteile: sehr niedrige Kosten, volle Flexibilität und freie Fondswahl, transparente Kostenstruktur.
  • ETF-Depot — Nachteile: laufende Besteuerung, keine garantierte Rente, Auszahlung erfordert eigene Disziplin.

Als Faustregel gilt: Je länger die Laufzeit und je günstiger der Tarif (Stichwort Nettopolice), desto eher kann der Steuervorteil der Fondspolice die Mehrkosten ausgleichen. Wer maximale Flexibilität und niedrigste Kosten will, fährt mit dem Depot oft besser. Beide Bausteine ergänzen die gesetzliche Rente und gehören in eine durchdachte Altersvorsorge-Strategie.

Häufige Fragen zur Lebensversicherung

Wie hoch ist der Garantiezins 2026?
Für Neuverträge liegt der Höchstrechnungszins (Garantiezins) 2026 bei 1,0 Prozent. Er gilt nur auf den Sparanteil nach Kosten, nicht auf den gesamten Beitrag.
Brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Wenn Menschen finanziell von dir abhängen — etwa Kinder oder ein Partner mit gemeinsamem Kredit —, ist sie oft die wichtigste Absicherung überhaupt, weil sie existenzielle Risiken günstig abdeckt.
Soll ich meine alte Lebensversicherung kündigen?
Meist nein, vor allem bei hohen Garantiezinsen aus Altverträgen. Beitragsfreistellung oder Teilauszahlung sind oft die bessere Wahl. Eine Einzelfallprüfung ist ratsam.
Hinweis Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Versicherungs-, Finanz- oder Steuerberatung. Der Garantiezins beruht auf dem Stand 2026 (Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung); maßgeblich sind die Bedingungen des konkreten Vertrags.