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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist Vorsorge über den Arbeitgeber: Du wandelst Teile deines Bruttogehalts um und sparst dabei Steuern und Sozialabgaben. 2026 sind bis zu 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei (4 Prozent davon auch sozialabgabenfrei). Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber zudem mindestens 15 Prozent dazugeben — oft der wirksamste Vorsorge-Hebel für Angestellte.

Kaum eine Vorsorgeform wird so unterschätzt wie die betriebliche Altersvorsorge — dabei legt hier oft der Arbeitgeber Geld dazu. Wer das ausschlägt, verschenkt bares Geld. Höchste Zeit, die bAV zu verstehen. Stand: Juni 2026.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Sie zählt zur zweiten Säule, der geförderten Vorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — also darauf, einen Teil des Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber zusätzlich, in manchen Branchen über Tarifverträge sogar großzügig.

So funktioniert die Entgeltumwandlung

Das Prinzip ist einfach: Ein Teil deines Bruttogehalts fließt direkt in den Vorsorgevertrag, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch sinkt dein zu versteuerndes Einkommen — und dein Netto-Aufwand ist kleiner als der Sparbetrag. Aus zum Beispiel 100 Euro Beitrag werden netto oft nur rund 50 bis 60 Euro „echte“ Kosten, weil Steuer und Sozialabgaben entfallen. Im Gegenzug wird die spätere Betriebsrente versteuert, und es können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen — die sogenannte nachgelagerte Belastung.

Förderung und Höchstbeträge 2026

Die steuerliche Förderung der bAV richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Für 2026 gilt:

  • BBG (West) 2026: 101.400 Euro pro Jahr
  • Steuerfrei: bis zu 8 Prozent der BBG = 8.112 Euro pro Jahr
  • Sozialabgabenfrei: bis zu 4 Prozent der BBG = 4.056 Euro pro Jahr (rund 338 Euro im Monat)

Beiträge zwischen 4 und 8 Prozent der BBG sind also steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Wer die volle Wirkung will, bleibt in der Regel innerhalb der 4-Prozent-Grenze, weil dort sowohl Steuer als auch Sozialabgaben gespart werden.

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss

Seit 2022 gilt: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge — was praktisch fast immer der Fall ist —, muss er einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags leisten. Dieser Pflichtzuschuss gilt seit 2022 auch für ältere Verträge. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr dazu. Genau dieser Zuschuss macht die bAV für Angestellte oft attraktiver als jede rein private Lösung.

Erst fragen, dann sparen Bevor du privat vorsorgst, frag deinen Arbeitgeber nach den bAV-Konditionen. Ein hoher Zuschuss ist faktisch eine garantierte Sofortrendite, die ein freier Sparplan kaum erreicht.

Die fünf Durchführungswege

Die bAV kann über fünf gesetzlich definierte Wege laufen — welcher zum Einsatz kommt, bestimmt meist der Arbeitgeber:

  • Direktversicherung: der häufigste Weg, ein Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers,
  • Pensionskasse und Pensionsfonds: rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, der Pensionsfonds darf chancenreicher anlegen,
  • Direktzusage und Unterstützungskasse: vor allem in größeren Unternehmen verbreitet.

Für Arbeitnehmer ist im Alltag vor allem wichtig, wie hoch Kosten, Zuschuss und Renditechance sind — nicht der formale Weg.

Steuer und Abgaben auf die Auszahlung

Die Kehrseite der geförderten Ansparphase ist die Belastung im Alter. Die spätere Betriebsrente wird voll versteuert, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 gibt es allerdings einen Freibetrag, bis zu dem die Betriebsrente beitragsfrei bleibt — das entlastet vor allem kleinere Renten spürbar. Unter dem Strich überwiegt bei einem ordentlichen Arbeitgeberzuschuss und niedrigen Kosten meist trotzdem der Vorteil, weil die Ersparnis in der Ansparphase und der Zuschuss schwerer wiegen als die spätere Belastung. Entscheidend ist die Gesamtrechnung über die Laufzeit.

Tarifliche bAV und Sozialpartnermodell

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge tariflich geregelt — teils mit besonders günstigen Konditionen und hohen Arbeitgeberbeiträgen. Eine jüngere Variante ist das Sozialpartnermodell (die „Nahles-Rente“): Hier sagt der Arbeitgeber nur die Beiträge zu, nicht eine garantierte Rentenhöhe. Dadurch kann das Geld chancenreicher am Kapitalmarkt angelegt werden, was über lange Zeiträume höhere Renten ermöglichen kann — allerdings ohne klassische Garantie. Ob ein solches Modell zur Verfügung steht, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Ein Blick in den eigenen Tarif oder ein Gespräch mit der Personalabteilung lohnt sich.

bAV oder private Vorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ersetzt die private nicht, sondern ergänzt sie. Ihre Stärke ist der Arbeitgeberzuschuss plus die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben. Ihre Schwäche sind die geringere Flexibilität und die Belastung der Auszahlung. Ein freier ETF-Sparplan im Rahmen der privaten Vorsorge bietet dagegen volle Verfügbarkeit, aber keine Förderung. Die Faustregel lautet daher: Zuerst den Arbeitgeberzuschuss der bAV voll ausschöpfen, danach flexibel privat ergänzen. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein weiterer geförderter Baustein hinzu.

Worauf du achten solltest

Die bAV ist stark, hat aber Fallstricke. Zwei Punkte sind zentral: Erstens mindert die Entgeltumwandlung das Brutto und damit geringfügig die spätere gesetzliche Rente sowie Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld. Zweitens fallen auf die Auszahlung in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Trotzdem überwiegen bei einem ordentlichen Arbeitgeberzuschuss und niedrigen Kosten meist die Vorteile. Wie die bAV in dein Gesamtbild passt, zeigt der Überblick zur geförderten Vorsorge; deine individuelle Lücke schätzt du mit dem Rentenlücken-Rechner.

In fünf Schritten zur betrieblichen Altersvorsorge

Wer seine bAV starten oder optimieren möchte, geht am besten strukturiert vor:

  • 1. Angebot erfragen: Sprich die Personalabteilung an. Welcher Durchführungsweg wird angeboten, und wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
  • 2. Zuschuss prüfen: Mindestens 15 Prozent sind Pflicht — viele Arbeitgeber oder Tarifverträge geben deutlich mehr. Je höher der Zuschuss, desto attraktiver.
  • 3. Kosten vergleichen: Lass dir die Effektivkosten des Vertrags zeigen. Hohe Kosten können den Steuer- und Abgabenvorteil aufzehren.
  • 4. Beitrag festlegen: Oft ist es sinnvoll, innerhalb der sozialabgabenfreien 4-Prozent-Grenze zu bleiben, um Steuer und Abgaben zu sparen.
  • 5. Regelmäßig überprüfen: Bei Gehaltssprüngen, Jobwechsel oder neuen Tarifregelungen lohnt ein erneuter Blick.

So holst du den maximalen Nutzen aus dem Angebot deines Arbeitgebers — und verschenkst keinen Zuschuss.

Was passiert mit der bAV beim Jobwechsel?

Beim Jobwechsel bleibt dir das bereits angesparte Guthaben (die sogenannte Anwartschaft) erhalten — es ist gesetzlich unverfallbar, sobald die Zusage einige Jahre besteht. Verloren geht also nichts. Die Frage ist nur, wie es mit dem Vertrag weitergeht. Dafür hast du in der Regel mehrere Möglichkeiten:

  • Mitnehmen zum neuen Arbeitgeber (Portabilität): Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kannst du das angesparte Kapital oft auf eine Versorgung beim neuen Arbeitgeber übertragen. So bleibt alles in einem Vertrag gebündelt.
  • Beitragsfrei ruhen lassen: Du zahlst nichts mehr ein, das vorhandene Guthaben bleibt aber bestehen und wird bis zum Rentenbeginn weiter verzinst oder am Kapitalmarkt geführt. Diese Variante ist immer möglich.
  • Privat fortführen: Vor allem bei der Direktversicherung kannst du den Vertrag mit eigenen Beiträgen aus dem Netto weiterführen. Dann entfällt allerdings der steuerliche Vorteil der Entgeltumwandlung, und ein Arbeitgeberzuschuss fällt naturgemäß weg.
  • Beim neuen Arbeitgeber neu starten: Du lässt den alten Vertrag ruhen und beginnst frisch eine neue Entgeltumwandlung — sinnvoll, wenn der neue Arbeitgeber bessere Konditionen oder einen höheren Zuschuss bietet.

Welcher Weg der beste ist, hängt von Durchführungsweg, Kosten und Zuschuss ab. Vergleiche vor der Entscheidung die Effektivkosten des alten und des neuen Vertrags — ein teurer Alt-Vertrag spricht eher fürs Mitnehmen oder Ruhenlassen, ein günstiges neues Angebot mit hohem Zuschuss eher für den Neustart.

Insolvenz des Arbeitgebers Geht dein Arbeitgeber pleite, ist deine Betriebsrente bei den meisten Durchführungswegen geschützt — bei Direktzusage und Unterstützungskasse über den gesetzlichen Pensions-Sicherungs-Verein, bei Direktversicherung und Pensionskasse über die jeweilige Versicherungseinrichtung. Deine bereits erworbenen Anwartschaften bleiben also auch in der Insolvenz erhalten.

bAV im Alter auszahlen: Rente oder Kapital?

Zu Rentenbeginn entscheidest du in der Regel, ob du die bAV als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung beziehen willst — manche Verträge erlauben auch eine Mischung. Beide Varianten werden voll versteuert, weil die Beiträge in der Ansparphase ja steuerfrei waren (nachgelagerte Besteuerung). Der Unterschied liegt im Detail:

  • Monatliche Rente: Sie ist lebenslang sicher und wird Jahr für Jahr mit deinem persönlichen Steuersatz im Ruhestand versteuert — der ist meist niedriger als im Berufsleben. Auf die Rente fallen für gesetzlich Versicherte zudem laufend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
  • Kapitalauszahlung: Du erhältst den gesamten Betrag auf einmal und kannst frei darüber verfügen. Allerdings landet die volle Summe in einem einzigen Steuerjahr, was den Steuersatz spürbar nach oben treiben kann.

Wichtig für gesetzlich Krankenversicherte: Auf Betriebsrenten werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Seit 2020 gibt es dafür aber einen monatlichen Freibetrag, bis zu dem die Betriebsrente beitragsfrei bleibt — das entlastet vor allem kleinere Renten deutlich. Erst der Teil oberhalb dieses Freibetrags wird mit KV- und PV-Beiträgen belegt. Bei einer Kapitalauszahlung wird der Betrag rechnerisch auf zehn Jahre verteilt und entsprechend mit Beiträgen belegt.

Ob Rente oder Kapital günstiger ist, hängt von deiner gesamten Steuer- und Einkommenssituation im Ruhestand ab. Wer Wert auf planbare, lebenslange Einnahmen legt, fährt mit der Rente gut; wer das Geld flexibel einsetzen oder etwa in einen ETF-Sparplan umschichten will, kann die Kapitalvariante prüfen. Wie die bAV-Auszahlung in dein Gesamtbild aus gesetzlicher Rente und privater Vorsorge passt, rechnest du am besten mit dem Rentenlücken-Rechner durch — und der Überblick zur Altersvorsorge ordnet alle drei Säulen ein.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Habe ich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Ja. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Den konkreten Vertrag und Durchführungsweg legt in der Regel der Arbeitgeber fest.
Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?
Die bereits aufgebauten Anwartschaften bleiben dir erhalten. Je nach Durchführungsweg kannst du den Vertrag privat fortführen, ruhen lassen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Wie viel kann ich 2026 steuerfrei einzahlen?
Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 8.112 Euro im Jahr, sind steuerfrei. Davon sind 4 Prozent (4.056 Euro) zusätzlich sozialabgabenfrei.
Lohnt sich die bAV trotz Steuer auf die Auszahlung?
In den meisten Fällen ja — vor allem wegen des Arbeitgeberzuschusses und der Ersparnis in der Ansparphase. Entscheidend sind die konkreten Kosten und die Höhe des Zuschusses.
Hinweis Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Angaben zu Höchstbeträgen und Förderung beruhen auf dem Stand Juni 2026 (Quellen u. a. Bundesfinanzministerium, Deutsche Rentenversicherung) und können sich ändern. Maßgeblich sind die Konditionen deines betrieblichen Angebots.