Private Altersvorsorge

Die Private Altersvorsorge obliegt dem Anleger und ist freiwillig. Dabei wird das eingezahlte Geld und die damit erhaltenen Zinsen ausschließlich dem Sparer zugestanden und auch nur ihm ausgezahlt.

Es gibt zwei verschiedene Arten der privaten Altersvorsorge, die staatlich geförderte Altersvorsorge und die staatlich nicht geförderte Altersvorsorge. Bei der staatlich nicht geförderten Altersvorsorge ist das eingezahlte Vermögen vererbbar.

Die beliebteste Form der nicht geförderten Altersvorsorge ist das Eingehen von Renten- und Lebensversicherungen. Die Rentenversicherung bringt am Ende ihrer Laufzeit ein garantiertes Kapital bzw. eine Rente. Die Lebensversicherung ist ähnlich, jedoch meist in Verbindung mit dem Todesfall der versicherten Person. Ein von Anfang an festgelegter Betrag wird dann den Angehörigen als Sicherung ausgezahlt.

Eine andere Art der staatlich nicht geförderten Altersvorsorge sind die Aktienfonds-Sparpläne. Das Geld fließt hierbei in Aktienfonds und dem Anleger steht es frei wie er über sein Kapital verfügt.

Die staatliche geförderte Altersvorsorge kann im Gegensatz zur nicht geförderten auch nicht vererbt werden. Eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge ist die Riester-Rente bei der der Staat durch Zulagen fördert. Leider bringt die Riester-Rente einige Kosten mit sich, da die Verwaltung aufwendig ist, jedoch gibt es dafür die staatliche Zulage sowie steuerliche Vorteile.

Eine weiterer Typ der staatlich geförderten Altersvorsorge ist die Rürup-Rente. Es ist eine freiwillige Versicherung, die meistens von Freiberuflern, Selbstständigen und Gutverdienern in Anspruch genommen wird. Daneben gibt es auch noch die Möglichkeit ein Tagesgeld-Konto zu betreiben, auf das man immer Zugriff hat.

Zudem gibt es auch noch die private Krankenversicherung, die einen gegen gesundheitliche Risiken absichert.

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